Klassifizierung von Finanzprodukten
Die Klassifizierung von Investmentfonds nach der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (EU) Nr. 2019/2088, sog. Offenlegungs-VO bzw. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) basiert auf der Notwendigkeit, Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Investmentstrategie zu schaffen. Diese Regulierung wurde eingeführt, um Investoren klare und vergleichbare Informationen zu bieten und sie bei der Entscheidung für nachhaltige Investments zu unterstützen.
Gemäß den produktbezogenen Offenlegungspflichten müssen Finanzmarktteilnehmende für jedes Finanzprodukt, das unter die EU-Offenlegungsverordnung fällt, angeben, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess einbezogen werden (Artikel 6 SFDR).
Für Fonds, die mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen werben, gelten zusätzliche Offenlegungspflichten (Artikel 8 SFDR). Diese Fonds müssen aufzeigen, wie sie ökologische oder soziale Ziele fördern und welche Kriterien dabei angewendet werden.
Fonds, die das primäre Ziel verfolgen, nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR zu tätigen, fallen unter Artikel 9 SFDR. Diese Fonds müssen ihre Strategie und Ziele hinsichtlich der nachhaltigen Investitionen klar darstellen.
Auf dieser Website finden Sie unter Produkte - La Française unsere Fonds, die den Anforderungen der SFDR entsprechen:

Wir sind für Sie da
La Française Systematic Asset Management GmbH
Neue Mainzer Str. 80, 60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 97 57 43-10
Fax: +49 (0) 69 97 57 43-75
info-amnull@nullla-francaise.com
Jungfernstieg 7, 20354 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 300 929-0
Fax: +49 (0) 40 300 929-201
info-amnull@nullla-francaise.com